Wie werden kürzungen bei Hartz IV berrechnet, wenn ich einen 1€ Job ablehne?
19 Oktober 2010
5 Comments
Ich beziehe Rente, habe einen Minijob und bekomme von der ARGE noch ca. 150€. Wenn ich den 1€ Job annehme, muss ich wahrscheinlich den Minijob aufgeben. Wenn ich Ihn ablehne, werden mir ja 30% gestrichen. Meine Frage:geschieht das von den 150€ oder grundsätzlich von 341€?
kann es sein das du zur Rente noch Grundsicherung bekommst ?
Das wäre nämlich etwas anderes als von der ARGE
Im Gesetz heisst es (§ 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II): Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.Du hast aber Arbeit gefunden (Glückwunsch im übrigen!) und gehörst deswegen einfach nicht mehr die Zielgruppe der 1-€-Jobs.
Deine Sachbearbeiterin sollte sich mal um neue Schulung für sich kümmern,ist ja nicht zu fassen ….
verstehe ich nicht. wenn von der arge nur 150 euro kommen, kann doch auch nur von der summe gekürzt werden.
aso, das ist ja ein toller sb.
minijob geht tatsächlich vor ein euro job.
kann aber auch sein, dass der 1 euro job zusätzlich gemacht werden soll.
ich weiss ja nicht wieviele stunden du arbeitest und wie die zeitaufteilung gestaltet ist.
bei eventuellen kürzungen sofort in einspruch gehen.
Deine Geschichte kann so nicht stimmen, wer Rente bekommt, kann kein Geld mehr von der ARGE bekommen, da diese nur für Leute zuständig ist, die noch im erwerbsfähigen Alter sind bzw. überhaupt erwerbsfähig sind. Du kannst höchstens von dem Sozialamt Sozialgeld bekommen.
Und dann die andere Frage: Ein Minijob hat immer Vorrang gegenüber einen 1 Euro Job, deshalb darf man dir auch nicht 30% abziehen. Ein ALG2 Empfänger ist ja verpflicht, alles zu tun, um vom ALG2 wegzukommen, wenn du nun einen Minijob hast und dieses wegen des 1 Euro Jobs aufgeben müsstest, widerspreche dies dem Gesetz.
NACHTRAG:
Oh man nicht schon wieder einer dieser Möchtegern Sachbearbeiter, die Null Ahnung haben, lese dir am besten die Antwort eines Rechtsanwalt durch, die Frage ist so ähnlich wie deine:http://www.frag-einen-anwalt.de/Minijob-…
Du musst keinen 1Euro Job annehmen, wenn du einen regulären Job hast, Widerspruch gegen eine mögliche Sanktion einlegen, ggf. Klage vor dem Gericht einreichen und den Chef von diesen Versager-Sachbearbeiter auch mal auf die Rechtslage aufmerksam machen.
Die Argumentation des Sachbearbeiter ist so lächerlich, das würde ich den Kerl knallhart ins Gesicht sagen, man der Knilch vernichtet deine reguläre Arbeit, weil es eine theoretische(!) Chance auf Übernahme des 1Euro Jobs gibt, in der Praxis aber nicht.
Ich würde an Deiner Stelle sofort schriftlich Widerspruch einlegen und den genau so begründen, wie Du es hier geschrieben hast. Damit umgehst Du den Sachbearbeiter, weil ein Widerspruch immer an dessen Vorgesetzten geht, und Deine Begründung klingt vernünftig. Ich würde dem Widerspruch stattgeben.
so, ein 1€ Job könne ja zu einer langfristigen Einstellung führen und dafür müsse ich auch notfalls meinen Minijob aufgeben, so ein Müll habe ich noch nicht gehört,kennen keinen ALG 2 Empfänger aus meinem Umfeld
dem dies gelungen ist, mir auch noch nicht.
Ansonsten schließe ich mich allen Meinungen hier an.
VG ZK
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