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Wieso dürfen Privatversicherte nicht in die gesetzliche Krankenkasse umsteigen?

15 Oktober 2010 7 Comments

Ich habe gestern im Fernsehen gesehen, dass ein altes Rentnerehepaar privat versichert ist und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen darf.

7 Comments »

  • blablabl said:

    Prinzipiell besteht sehr voll die Möglichkeit sich auch dann bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, wenn man über der Beitragsermessungsgrenze verdient. Dann ist man dort aber freiwillig versichert (und hätte auch die Möglichkeit in eine private Versicherung zu gehen) – im Gegensatz zu den „normalen“ Arbeitnehmer mit geringen Einkommen, die ja verpflichtet sind sich über eine gesetztliche Krankenkasse zu versichern. Dies sollte prinzipiell auch für Lehrer gelten – im vorher geschilderten Fall kann es natürlich sein, dass der Lehrer verbeamtet ist, dann greifen hier aufgrund des Beamtenrechtes möglicherweise andere Regeln.
    Allerdings gilt: hat man sich erst mal für eine private Krankenversicherung entschieden, bleibt man auch dort (es sei denn man würde durch einen Jobwechsel weniger verdienen und dann wieder unter die Versicherungspflicht fallen).
    Nun zum ziemlich einfachen Grund, warum man als privatversichert nicht einfach so in die gesetzliche Krankenkasse zurück kann – wie z.B. im angesprochenen Fall des Rentnerehepaars: wie sollen das die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, wenn in jungen Jahren die privaten Krankenkassen die Beiträge kassieren und wenig ausbezahlen müssen und wenn die Leute dann alt und krank sind, zur gesetzlichen abgeschoben werden – die dann viel Leistung zahlen müßten, aber praktisch nichts eingenommen haben. Wäre das denn gerecht?
    @wamba: Laut Deiner Quelle sind Beamte und Selbstständige mitnichten verpflichtet sich privat zu versichern, es besteht offensichtlich die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu verischern.
    Ich zitiere: „Als freiwillig gesetzlicher Versicherter, wie beispielsweise als Selbstständiger oder als Beamter können Sie, wie bisher, ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private wechseln.“

  • blablub said:

    Das ist Quatsch. Ich war auch privat versichert und bin dann auf die gesetzliche umgestiegen! (Meine Mutter und meine Geschwister auch!)

  • Franky said:

    Weil der Gesetzgeber das so vorsieht. Selbst wenn einige in die gesetzliche Krankenkasse von Anfang an wollten wird es ihnen nicht erlaubt.
    Ich weiß das z.B. Lehrer sich privat versichern müssen, die gesetzlichen Krankenkassen nehmen sie nicht an, selbst wenn sie einen Antrag stellen würden. Die sind über den Satz an dem sie gesetzlich verpflichtet sind in eine solche Kasse zu gehen.
    Zuerst sind die privaten Kassen sehr günstig, aber im Alter werden die immer teurer.
    Außerdem ist da jede Person einzeln versichert, nicht wie in der gesetzlichen Kasse wo die ganze Familie mitversichert ist.
    Gruß
    Franky
    chakea hat da Glück gehabt, das ist nicht üblich.

  • SewerRat said:

    Weil private Krankenkassen wiefolgt kalkulieren :
    Wenn du jung bist bezahlst du weniger… dafür steigen die Beiträge dann wenn du alt bist, enorm an…
    Das System würde keinen Sinn ergeben, wenn man ohne viel Probleme dann zurück zur gesetzlichen KK wechseln dürfte…
    Und wieso sollen Versicherte etwas von einer anderen, allgemeinen Versicherung in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie dort nie etwas einbezahlt haben ? Gerade im Alter nutzt man die Leistungen der Kasse ja tendenziell etwas öfter als vorher…

  • Aubrey said:

    Das stimmt garnicht.. Wir waren auch Privat versichert und sind jetzt umgestiegen auf eine normal gesetzliche Krankenkasse

  • wamba61 said:

    @ Franky: deine antwort ist zum teil nicht ganz richtig. es werden auch in den privaten krankenkassen familienmitglieder (z.b. kinder) mit versichert.
    im übrigen stimmt es, dass beamte und selbstständige sich privat versichern müssen. bei denen, die weder das eine noch das andere sind, aber über einer bestimmten einkommensgrenze liegen, ist es freiwillig.
    wie hoch die ist steht hier: http://www.krankenversicherung.net/grund…

  • tigerle3 said:

    das ist traurig aber wahr. der gesetzgeber will damit verhindern, dass man kurz vor der rente schnell wechselt, um dann vom solidarversicherungssystem in form billiger beiträge profitiert, obwohl man nie was eingezahlt hat. die einzigste möglichkeit ist, du wirst kurz arbeitslos, dann wirst du bei der gesetzl. vers. pflichtversichert. jedenfalls war das bis vor kurzer zeit so. wie jetzt nach der ges.reform aussieht weiß ich nicht. die 2. mögl. ist, du bist noch halbwegs jung, halbwegs gesund, und verdienst viel. dann nimmt dich die gesetzl. auch noch, weil du damit attraktiver beitragszahler ist.
    und eine private, wo die kiddies beitragsfrei mitversichert ist, soll mir mal jemand namentlich benennen.

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