Wieso nur 20% bei Antrag nach SGB9?
Nachdem ich nicht mehr normal arbeiten konnte, hab ich Antrag nach SGB9 beim Versorgungsamt gestellt um 50% Beschädigung zu bekommen. Mit Grund: Rückgrat kaputt, Diabetes, Gicht, Bluthochdruck, Schwindelanfälle mit Stürzen, Schultergelenke kaputt. Kann kaum stehen länger als 1 Stunde, sitzen am PC mit Rückenschmerzen nach bestens 2 Stunden, Kirschenpflücken oder eine Lampe anbringen nach 5 Minuten Schultern kaputt – Schmerzen. Arbeitsunfähig also.
Mit 60 in Vorrente gehen bedingt 50% Schaden. EU-Rente, Krankengeld, ALG fallen aus weil ich zuvor selbständig war. Das Versorgungsamt billigt grade 20% zu. Ich müßte mich also beim AA anmelden ohne Leistung und zwar für die nächsten 6 1/2 Jahre.
Nur der Gedanke daran hat Depressionen zur Folge und letztlich den Griff zum Alkohol.
Wie bekomme ich das Versorgungsamt das anscheinend angewiesen ist Rente zu sparen dazu dass die die 50% bewilligen?
Da hast du einen ganz entscheidenden Fehler gemacht, den aber viele Betroffene machen, nämlich zuerst überhaupt keine Anträge stellen und dann einen Antrag mit einem förmlichen Wust von Erkrankungen. Merke dir für die Zukunft:
Stelle bei jeder neuen Erkrankung oder der Verschlimmerung einer Erkrankung sofort einen Antrag, warte auf keinen Fall bis mehrere Erkrankungen oder Verschlimmerungen zusammen treffen, dies ist dann immer zu deinem Nachteil.
Jetzt zu deiner aktuellen Sache:
Für den Fall, dass man dich nicht zum ärztlichen Dienst vorgeladen hat, sondern wie es häufig aus Bequemlichkeit geschieht, nach Aktenlage entschieden hat, nehme dir sofort einen Rechtsanwalt (möglichst einen für Sozialrecht), denn dann hat das Versorgungsamt den Prozess schon verloren. Gleichzeitig empfehle ich dir nicht auf 50%, sondern auf mind. 60% zu klagen. Bespreche dies aber am besten mit dem Anwalt, denn der wird ein ärztliches Gutachten einholen.
Habe vor mehr als 28 Jahren dies alles in der Familie erlebt und dann vor Gericht gezogen.
1. Klage erfolgreich in Sachen Versorgungsamt – Urteil auf 60% EWU ohne Anhörung des Amtes, da es nur nach Aktenlage entschieden hatte. Anschließend für BFA-Rente Antrag gestellt – abgewiesen. Klage vor dem Oberlandesgericht, wo der zuständige Richter dann der BFA schrieb, dass er die Bewilligung einer Rente für geboten ansieht und nach Einsicht des ärztlichen Obergutachtens in einem Prozess entsprechend entscheiden wird.
Bewilligung der Rente ohne jede Verhandlung 14 Tage später, ab dem Zeitpunkt der Klage (2 Jahre rückwirkend).
Lasse dich bloß nicht ins Bockshorn jagen, das machen die nämlich nur, weil sie von den wenigsten Menschen Kontra bekommen.
Auf alle Fälle den Alkohol weglassen, denn vielleicht kommen daher deine Probleme. Außerdem einem Hypochonder werden nicht mal so eben 50% Beschädigung zugestanden.
Wenn du das erreichen willst solltest du dich von einem Amtsarzt untersuchen lassen und der stellt dann fest inwieweit dir eine Behinderung bzw. Beschädigung zusteht. Auf Zuruf oder Antrag würde ich auch nichts bescheinigen.
Gruß
Franky
Das entscheidet der Amtsarzt, zu dem du nach dem Antrag auf eine Schwerbehinderung geschickt wirst.
Dagegen kannst du Einspruch erheben und du wirst nach einiger Zeit erneut zu einem (anderen) Amtsarzt geschickt.
mein das selbe =)))
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