Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen der Hinterbliebenen ist auf
* Witwen- und Witwerrenten,
* Waisenrenten an über 18 Jahre alte Kinder und
* Erziehungsrenten
anzurechnen.
Es werden grundsätzlich alle Einkommensarten angerechnet. Lediglich Einnahmen aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und die meisten steuerfreien Einnahmen sind von der Anrechnung ausgenommen.
Das anzurechnende Einkommen ist grundsätzlich aus dem Vorjahreseinkommen zu ermitteln. Dabei ist immer von dem Nettoeinkommen auszugehen. Bei den meisten Einkommensarten wird zur Ermittlung der Nettobeträge ein pauschaliertes Verfahren angewendet. Von dem ermittelten Nettobetrag wird ein Freibetrag abgezogen. 40 % des Rests werden auf die Rente angerechnet.
Seit 01.01.07 liegt dieser bei:
Witwen-, Witwer-, Erziehungsrenten West 689.83 EUR; Ost 606.41 EUR
# 15 Oktober 2010 at 21:22
coolcat2 said:
Sag Deiner Kollegin, sie soll bei der Stelle nachfragen, von der sie die Rente bezieht. Dort gibt es detailierte Auskünfte, die auch rechtssicher sind und genau das ist wichtig. Wenn man etwas falsch macht und dann sagt, man hat es bai yc gelesen, nützt es einem rein gar nichts.
# 15 Oktober 2010 at 21:38
Paulinch said:
Ich denke mal so:Wenn Deine Kollegin so jung ist wie Du und sich schon Gedanken um die Rente macht…ich glaube kaum,dass es dann noch €´s gibt.Bis dahin heisst das Zahlungsmittel schon wieder anders.
(Dies war mal ein verspäteter Mitternachtsnichtwitz.)
(Oh,habe die Kategorie nicht beachtet…)
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Die Rentner/innen legen selber fest, welchen Lohn sie für ihre Dienstleistungen haben wollen. Das ist Abmachungssache zwischen ihnen und ihrem „Kunden“.
Einkommensanrechnung
Eigenes Einkommen der Hinterbliebenen ist auf
* Witwen- und Witwerrenten,
* Waisenrenten an über 18 Jahre alte Kinder und
* Erziehungsrenten
anzurechnen.
Es werden grundsätzlich alle Einkommensarten angerechnet. Lediglich Einnahmen aus steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und die meisten steuerfreien Einnahmen sind von der Anrechnung ausgenommen.
Das anzurechnende Einkommen ist grundsätzlich aus dem Vorjahreseinkommen zu ermitteln. Dabei ist immer von dem Nettoeinkommen auszugehen. Bei den meisten Einkommensarten wird zur Ermittlung der Nettobeträge ein pauschaliertes Verfahren angewendet. Von dem ermittelten Nettobetrag wird ein Freibetrag abgezogen. 40 % des Rests werden auf die Rente angerechnet.
Seit 01.01.07 liegt dieser bei:
Witwen-, Witwer-, Erziehungsrenten West 689.83 EUR; Ost 606.41 EUR
Sag Deiner Kollegin, sie soll bei der Stelle nachfragen, von der sie die Rente bezieht. Dort gibt es detailierte Auskünfte, die auch rechtssicher sind und genau das ist wichtig. Wenn man etwas falsch macht und dann sagt, man hat es bai yc gelesen, nützt es einem rein gar nichts.
Ich denke mal so:Wenn Deine Kollegin so jung ist wie Du und sich schon Gedanken um die Rente macht…ich glaube kaum,dass es dann noch €´s gibt.Bis dahin heisst das Zahlungsmittel schon wieder anders.
(Dies war mal ein verspäteter Mitternachtsnichtwitz.)
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