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Wird BAB und Halbwaisenrente bei der Berechnung von ALG I mit angerechnet?

16 Oktober 2010 2 Comments

Hallo,
ich werde jetzt bald meine Ausbildung beenden und dann bis zum Beginn des Studiums drei Monate arbeitslos sein. Während meiner Ausbildung bezog ich mein Lehrlingsgehalt, Berufsausbildungsbeihilfe und Halbwaisenrente (diese von drei Stellen: dt. Rentenvers., ZVK und Sächsische Ärzteversorgung)
Meine Frage:
Wird bei der Berechnung meines Arbeitslosengeldes nur mein Lehrlingsgehalt angenommen oder auch BAB und die Halbwaisenrente?
Weil ca. 60% meines Lehrlingsgehaltes sind nicht gerade viel.
Danke!

2 Comments »

  • Lene said:

    Das Arbeitslosengeld berechnet sich auf Grundlage des Arbeitseinkommens.
    Für BAB und Halbwaisenrente hast du nicht gearbeitet, also ersetzt die Arbeitsagentur es nicht.
    Die Antwort lautet also: Nein.

  • Uwe N said:

    Das wird angerechnet !!! Nur der Betrag von 165,00 Euro nicht.

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