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Wird bei Trennung eines Ehepaares Rentenansprüche/ausgleich gesetzlich festgelegt. M.E. nur bei Scheidung!?

15 Oktober 2010 5 Comments

z.B. Ehemann ist 65 u. Rentner. noch Ehefrau ist 57 u. Berufstätig.
vielen Dank für einen Erfahrungsaustausch

5 Comments »

  • Chrissy said:

    Für die Berechnung des Versorgungsausgleichs ist der Beginn und das Ende (Anfang des offiziellen Trennungsjahres) einer Ehe relevant. Wirksam wird er aber erst nach Rechtskraft der Scheidung.
    Solange die Eheleute nur getrennt leben, gibt es keinen Versorgungsausgleich.

  • Sloop John B said:

    Natürlich nur bei Scheidung.
    Bei einer Trennung mischt sich kein Gesetz ein.

  • miezeio said:

    nein nur bei Scheidung

  • Schnucki said:

    Das geht nur durch einen Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.

  • fuchs said:

    Hast Du im Sinn dich zu trennen auf kosten einer neuen Frau.

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