Wird die Elternzeit unserer Mütter auch auf die Rente angerechnet?
15 Oktober 2010
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Ich bin 1978 geboren, meine Mutter war drei Jahre in Elternzeit, wird ihr das auf die Rente angerechnet??
Ich bin 1978 geboren, meine Mutter war drei Jahre in Elternzeit, wird ihr das auf die Rente angerechnet??
Bei der Rente nennt sich das Kindererziehungszeiten.
Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, für die Beiträge als gezahlt gelten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll. Im Leistungsfall werden die Zeiten der Kindererziehung mit dem Durchschnittsverdienst aller Arbeiter und Angestellten bewertet.
Über die Kindererziehungszeit hinausgehende Zeiten der Erziehung bis zum 10. Geburtstag eines Kindes sind sog. Berücksichtigungszeiten. Die Berücksichtigungszeiten begründen allein weder einen Rentenanspruch, noch erhöhen sie direkt die Rente. Im Zusammenwirken mit sonstigen Regelungen machen sie sich aber positiv bemerkbar, z. B.
können sie die Anwartschaft auf eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit aufrechterhalten, werden sie auf die Wartezeit von 35 Jahren (für bestimmte Renten) angerechnet,
können sie sich bei der Bewertung der beitragsfreien Zeiten (Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit) rentensteigernd auswirken.
Alles Wichtige hier: http://www.rententips.de/rententips/lexi…
LG
Die Voraussetzungen für Kindererziehungszeiten sind in § 56 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden endet die Kindererziehungszeit bereits zwölf Kalendermonate nach der Geburt (§ 249 SGB VI). Es wirkt sich also nur ein Jahr rentensteigernd aus; derzeit mit monatlich 26,27 Euro (West) bzw. 23,09 Euro (Ost).
Für die weitere Zeit der Kindererziehung (maximal bis zum 10. Lebensjahr) werden Berücksichtigungszeiten anerkannt, die allerdings keinen Beitragszeiten gleichstehen, sondern nur bestimmte Lücken schliessen und in einer Gesamtbewertung positiv ausfallen können.
Also zusammen gefasst:
Deine Mutter erhält für deine Erziehung eine Rente in der Höhe als ob sie in einem Jahr Beiträge in Höhe des Durchschnitts aller Rentenversicherten gezahlt hat.
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