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Wird die Erziehungszeit der Rentenzeit angerechnet?

19 Oktober 2010 4 Comments

Ja. Pro Kind werden ca. 70 € mtl. Rentenzuschlag gewährt, wenn man die Erziehungszeit in Anspruch nimmt. (Kinder, die nach 1992 geboren wurden)
Vor 1992 geborene Kinder bringen der Mutter 26€ mehr.
Die Erziehungszeit wird auch voll angerechnet auf die 35 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, welche erforderlich ist, um vor 67 Jahre schon in Rente zu gehen.

4 Comments »

  • Pablo said:

    Hallo,
    laut Mitteilung durch Rentenversicherung zu Beginn der Elternzeit wird die Teilzeit während der Elternzeit quasi als Vollzeit in der Rentenzeit angerechnet, damit durch die Elternzeit keine Nachteile entstehen.
    Hoffe es hat Dir geholfen.
    Lg

  • Mandy_sh said:

    Ja, es gibt dafür weniger Errechnungspunkte aber es wird angerechnet.

  • Zimmerli said:

    Ja, aber deutlich geringer als wenn man arbeitet.

  • Professo said:

    JA

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