Wird die Rente des verstobenen Ehemannes angepasst, wenn man selbst in Rente geht?
15 Oktober 2010
5 Comments
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Rente. Meine Mutter geht nächstes Jahr im November in Rente. (Jahrgang 1944). Mein Vater ist vor 5 Jahren verstorben. Wird seine Rente dann entsprechend angehoben bzw. angepasst, wenn meine Mutter selbst in Rente geht ?
Danke für eure Antworten und herzliche Grüße
Nach meinem Wissen bleibt die Witwenrente in gleicher Höhe erhalten, wenn deine Mutter selbst in Rente geht.
Lediglich ein Nebenjob kann die Altersrente beeinträchtigen.
Nachtrag:
Sie beträgt 55 % (bei „Altfällen“ 60 %) der zum Todestag des Versicherten gezahlten oder berechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Hierauf wird eigenes Einkommen (bei „Altfällen“ nur eigenes Renteneinkommen) oberhalb eines Freibetrages in Höhe des 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts (689,83 € im Jahre 2006) zu 40 % angerechnet (siehe Berechnungsbeispiele unten).
Der Freibetrag erhöht sich jeweils mit dem gleichen Prozentsatz wie die Renten; seit 1. Juli 2007 beträgt er 693,53 €.http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche…
Man bekommt eine Witwenrente
die witwenrente beträgt 60% der rente, die der ehemann erhalten hat…
Wenn die Politiker die Rente kürzen könnten würden sie es machen aber auf keinen Fall erhöhen.
Wenn Deine Mutter die sogenannte ,,Witwenrente oder Hinterbliebenenrente“ nicht jetzt schon bekommt seit dem Tod ihres Ehegatten (also Deinen Vater)so bekommt sie die auch nicht nach Anspruch ihrer eigenen Rente.Sollte sie Witwenrente schon bekommen ist das einzige was sich dann für Deine Mutter ändert das sie nach Eintritt in die eigene Altersrente bei den zukünftigen Rentenerhöhungen (Anpassung an Inflationsrate).keine Erhöhung mehr bekommt zu ihrer Altersrente,da sie diese Witwenrente schon hat.Die Witwenrente hat normalerweise überhaut nichs mit einer normalen Rente zu tun.Sie ist eine Subvension die gezahlt wird von normalen Steuergeldern der Steuerzahler nur auf Grund des ,,Ehescheines“ was der hinterbliebene Ehegatte/in besitzt.Diese Rente bzw. die riesige Geldsumme dafür kommt auch nicht aus der normalen Rentenkasse sondern werden von anderen Einnahmen zB.durch das sogenannte ,,Ehegattensplitting“ irgendwo anders abgezweigt.Wo dann diese Gelder dann fehlen und auch dazu beitragen das es in anderen Ressourcen Kürzungen bei vielen Sozialleistungen für ,,Bedürftige“ zur Folge hat.Die Witwenrente ist das ungerechteste was es in diesen schon so ungerechten Rentensystem in Deutschland gibt.Die Witwenrente ist früher mal eingeführt worden für die Witwen der gefallenen Deutschen Soldaten,so das diese mit Kosten für ihren Lebensunterhalt abgesichert waren.In der heutigen Zeit hat diese Witwenrente = (Subvension durch Steuergelder bloß durch Besitz des Ehescheins) nichts mehr zu suchen wenn es wenigstens etwas gerecht im Rentensystem zugehen soll.Diese Gelder sollten dafür genommen werden um die untersten ,,Hungerrenten“ für Rentner/in die 40 – 45 Jahre gearbeitet haben und auch so lange in die Rentenkasse eingezahlt haben dort gerechterweise die Rente etwas anzuheben.Viele von diesen Rentnern müssen sich an sogenannte ,,Tafeln für Bedürftige“ anmelden und anstellen um nicht hungern zu müsse.Diese Rentner haben mitunter weniger Rente als manche Beamtenwitwen alleine Witenrente bekommt,ohne jemals im Leben gearbeitet zu haben,da ihre Männer ja schon vorher Unsummen verdient haben und danach auch schon eine riesige ,,Pension“ kassiert haben.Kenne mich in der Frage mit diesen Hinterbliebenenrenten(Witwenrenten) gut aus,da bei mir im Haus eine ältere Frau wohnt die jetzt ,,sage und schreibe“ 34 Jahre lang jeden Monat 700€ Witwenrente zusätzlich zu ihrer eigenen Rente kassiert bloß weil sie im Besitz des ,,Ehescheines“ ist.Durch den Eheschein hat diese Frau ohne dafür eine Leistung erbracht zu haben schon gut 300000€ von den Deutschen Steuzahler kassiert.Manche Beamtenwitwen von hohen Beamten haben noch bedeutend mehr als nur 700€ Witwenrente im Monat.
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