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Wird die Ritter-Rente im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen vom Finanzamt anerkannt?

22 Oktober 2010 6 Comments

nö, da du die ja gewinnst und dafür keine Aufwendungen hast (naja stimmt nicht ganz, du musst die Schokolade kaufen um den Sammelpass vollzukriegen)
Allerdings kanns sein, dass du durch den langjährigen Verzehr von jährlich 365 Tafeln Schokolade Diabetes kriegst, und die daraus resultierenden Kosten kannst eventuell absetzen…

6 Comments »

  • mercer_a said:

    Ich glaube hier ging es vielmehr um die lebenslange Ritter-(Schokoladen-)Rente.
    Kannst ja mal beim Finanzamt nachhacken =) Aber erstmal Gewinnen die Rente!

  • Jonathan B said:

    Nein, denn wenn Du Dein Leben lang Schokolade isst, schaffst Du es nie bis zur Rente. Folglich wird sie auch nicht anerkannt.

  • Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥ said:

    Wenn das der Minister hört, will er beteiligt werden. Je nach Deinem Steuersatz beißt er dann ein Stück von der Ritter-Tafel ab. Wenn er gut gelaunt ist, darfst Du das entsprechende Stück aber abbrechen und die Tafel bleibt genießbar und keiner muß gegen tollwütende Steuerzahleritis geimpft werden. Also, laß Dir die Schoko schmecken.

  • Detlef-1 said:

    das wird verfolgt werden, jeder ritter rentner gilt als „schläfer“ und wird vom schäuble platt gemacht werden.

  • Ruben said:

    Ritter erreichen niemals die Rente, da sie bei Turnieren vom Pferd geschupst werden und deshalb nicht alt werden.

  • Gruseleu said:

    Für Aufwendungen, die mehrere Jahrhunderte zurückliegen, hat man beim Finanzamt keine Chance… 😉
    Ritter lebten nun mal schon viel früher, und Rücklagen für Renteneinzahlungen haben sie sicher auch nicht gemacht … lol

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