Wird Kindergeld und Weißenrente rückläufig zurückerstattet ?
15 Oktober 2010
4 Comments
Hallo,
Ich habe nach meinem 18. Geburtstag (vor 5 Monaten) kein Kindergeld u. Weisenrente mehr erhalten, da ich keine Schule mehr besucht habe. Während der 5 Monate habe ich gekellnert und hatte keinen Anspruch auf meine Rente u. Kindergeld. Nun besuche ich wieder eine Schule. Wird mir das Kindergeld u. Weisenrente der letzten 5 Monate wieder zurückerstattet oder nicht ?
Danke für eure Hilfe…
Liebe Grüße
Du mußt Beides erneut beantragen. Dann werden die Anträge geprüft und bei Anspruch bekommst Du ab Antragstellung wieder Deine Gelder.
Rente bekommst du nicht nachgezahlt, bekommst du erst in deiner Ausbildung wieder (glaube ich).
Kindergeld müsstest du, musst du bei der Kindergeldstelle nachfragen (weiß nicht ob es zu spät ist sonst ja ).
Anspruch auf Kindergeld:
arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres danach mit Nachweis für Ausbildung suchend bis 25 Jahre
Kinder die in der Berufsausbildung sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Kinder jeden Alters, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung arbeitsunfähig sind
Bis zu 7680 Euro (Jahr)dürfen Kinder verdienen, ohne das Kindergeld oder die entsprechenden Freibeträge zu verlieren
Du beziehst jetzt wieder Waisenrente und Kindergeld, weil du jetzt wieder eine Schule besuchst und dadurch wieder zum berechtigten Personenkreis gehörst. Aber bitte, wieso sollte die Waisenrente und Kindergeld für die Zeit, wo du gearbeitet hast, nachgezahlt werden? Wenn du arbeitest gibt es diese Zahlungen natürlich nicht. Allerdings gibt es für das Kindergeld eine Einkommensgrenze (Brutto). Wenn diese überschritten wird, entfällt das Kindergeld.
Du kannst nichts zurückerstattet bekommen für eine Zeit, in der du keinen Anspruch hattest.
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