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Wittwe geht leer aus, die Söhne bekommen alles – in Frankreich. ?

20 Oktober 2010 One Comment

stimmt das? Natürlich bekäme die Wittwe eine Rente, wenn einbezahlt worden wäre. Was aber den Haus – und Landbestand angeht, da erben nur die Söhne. Die Wittwe wäre also auf das Wohlwollen der Söhne angewiesen? Nießbrauch könne ihr allerdings testamentarisch zugesprochen werden?
Und was ist mit den Töchtern?
Wohlgemerkt, meine Frage bezieht sich auch französisches Erbrecht.
Kann mir da jemand antworten?

One Comment »

  • shinita5 said:

    Würde auf jeden Fall einen Anwalt damit beauftragen.
    Denke das französische Recht – wird vermutlich wie bei uns sein,sie bekäme ausser der Rente noch ihren sogenannten Pflichtteil, auch wenn sie im Testament enterbt wurde, die Töchter bekämen ebenfalls ihren Pflichtteil. Ärgerlich ist nur, dass sie anteilig die Beerdingungskosten bezahlen müssen.
    Sie gingen nur dann leer aus, wenn z.B. die Frau oder Töchter den Mann, den Vater getötet hätten.

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