Witwen- und Waisenrente?
20 Oktober 2010
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Wieviel steht einer Witwe mit zwei Kindern zu, wenn der Ehemann nur ca. 180 Euro Rente bezog?
Gibt es da eine Tabelle?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Wieviel steht einer Witwe mit zwei Kindern zu, wenn der Ehemann nur ca. 180 Euro Rente bezog?
Gibt es da eine Tabelle?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.
Witwen haben Anspruch auf Witwenrente, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat. Bei Wiederheirat fällt die Witwenrente weg und es besteht Anspruch auf eine Witwenrentenabfindung.
Grundsätzlich besteht Anspruch auf die kleine Witwenrente für die Dauer von zwei Jahren. Die große Witwenrente wird dauerhaft gezahlt, wenn die Witwe
das 45. Lebensjahr vollendet hat oder
ein Kind unter 18 Jahren erzieht, bei Versorgung von behinderten Kindern auch nach deren 18. Lebensjahr, oder
erwerbsgemindert ist.
Die kleine und die große Witwenrente unterscheiden sich in ihrer Höhe. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent, die große Rente 55 beziehungsweise 60 Prozent einer auf den Zeitpunkt des Tods berechneten Altersrente des Verstorbenen. Im Sterbevierteljahr werden 100 Prozent dieser Rente auch als kleine Witwenrente gezahlt. Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen der Witwe angerechnet.
Der Monatsbeitrag der Halbwaisenrente berechnet sich nach einer Formel:
Steigerungszahl x Rentenfaktor 0,2 x Allgemeiner Rentenwert = Monatsrente
Wende Dich an eine Beratungsstelle der Rentenversicherung. Es gibt in manchen Fällen Gesetze, dass nicht der „Normaltarif“ gilt, sondern eine andere Berechnungsart.
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