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Wo beantrage ich eine Rente oder Teilrente?

17 Oktober 2010 10 Comments

Bin noch nicht soooo alt,kann aber nicht mehr voll arbeiten gehen und würde gerne versuchen Rente zu beantragen.Habe zwei operierte und einen neuen Bandscheibenvorfall in der HWS.Prognose schlecht,es gehen noch mehr kaputt.Habe ständig Schmerzen und bin etwas unschlüssig was ich machen soll.
Dank für eure Hilfe.

10 Comments »

  • Norbert A said:

    Bevor Du einen Rentenantrag wegen Erwerbsunfähigkeit bei der Deutschen Rentenanstaltbeantragst ,
    solltest Du einen Antrag auf Minderung der Erwerbsfähigkeit stellen .
    Dieser Antrag wird beim Versorgungsamt gestellt .
    Du erhältst Formulare in denen Deine Gebrechen oder sonstige körperlichen Einschränkungen von Dir als auch Deinen behandelnden Ärzten angegeben werden .
    Danach wird der ärztliche Dienst des Versorgungsamt den Grad der
    Erwerbsminderung feststellen .
    Im Rentenantrag kannst Du somit die Minderung Deiner Erwerbsfähigkeit eintragen .
    Wenn Dein Antrag beim ärztlichen Dienst der Rentenanstalt begutachtet wird , so entscheidet der Arzt ob Du berentet werden sollst .
    Entstehen ärztlicherseits Zweifel , so wirst Du persönlich zu einem Untersuchungstermin ein geladen .
    Eine gute Chance berentet zu werden , besteht in der Regel bei
    einem Erwerbsminderungsgrad von 50 % .
    Da kann Dir passieren , das der Gutachter die Entscheidung auf eine Teilberentung kommt , sofern er Dir eine Arbeitsfähigkeit über 4 Std. täglich zumutet .
    Sollte Dein Antrag abgelehnt werden , so kannst Du ein Widerspruch einlegen .
    Hierbei empfiehlt sich fachkundige Partner zu finden , wie z.B der
    VDK .
    Alles Gute .

  • Cinderel said:

    Hallo Partnerin,
    ich habe das gleiche Problem gehabt. Ich bin 43 und bekomme seit fast 2 Jahren volle Erwerbsminderungsrente. Ich habe den Antrag bei der LVA gestellt. Du kannst dir die Anträge im Internet herunterladen und ausdrucken. Ich bekomme die Rente auf Grund chronischer Schmerzen, eine Rücken-OP, neuer BSV an der HWS dazu, dann Fibromyalgie und bald die 10. Fuß-OP. Mir geht es auch nicht besser. Beantrage sie, wenn sie ablehnen, was sie immer machen, lege sofort Widerspruch ein. Ich bin gesundheitlich ziemlich auf und habe sie erst einmal bis 2011 durch. Irgendwie LEIDER, da ich trotz 5 Kinder immer gerne gearbeitet habe. Erst war ich 18Monate krank, dann bekommt man ja kein Geld mehr von der Krankenkasse, dann kam die Rente. Ich wünsch dir viel Glück. Ich weiß ja nicht, ob du bei der LVA oder BFA bist, da kannst dir das aber auch herunterladen oder sogar sofort ausfüllen und abschicken. Macht aber alles viel Arbeit, ich hoffe, es lohnt sich für dich. Viel viel Glück.

  • Jadwiga said:

    Beantragen musst Du das bei Deinem Rentenversicherungs-Träger und die wollen natürlich wissen, welche Krankheit Du hast. Entweder hast Du einen Bescheid Deines Arztes, muss dass sowieso auch ausfüllen und bescheinigen. Wenn das nicht reicht bekommst Du einen Vertrauens-Arzt, der ein Urteil dazu fällt. Ich bin allerdings automatisch mit 45 in Früh-Rente gekommen, nach einer langen Krank-Schreibung schrieb mich schon die Krankenkasse an, dass ich die Rente beantragen soll. Habe allerdings noch gewartet, denn die Krankenversicherung zahlt immer noch etwas mehr als der Renten-Service.
    Wenn Du noch zusätzliche kompetente Infos haben möchtest, wende Dich an den So VD (www.sovd.de), die können Dich wirklich gut beraten. Ein Hinweis noch, die Erwerbsunfähigkeits-Rente ist geringer als die Alters-Rente, die EU-Rente ist 2001 um 10,8% verringert worden. Wenn Du merkst, dass es mit Arbeiten gar nicht mehr geht, versuche es oder lass Dich krank schreiben, wenn es nicht geht, dann ergibt sich vieles von alleine. Mir blieb vor 4 Jahren nichts anderes übrig auch wenn ich lieber weiter gearbeitet hätte.
    Alles Gute

  • ★•ஐ MR. IÖS ஐ•★ said:

    Einen Antrag stellt man bei der Deutschen Rentenversicherung; Anträge/Formulare gibt es hier:http://www.deutsche-rentenversicherung.d… und http://www.deutsche-rentenversicherung.d…
    Mehr Information zum Thema: „Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner“: http://www.deutsche-rentenversicherung.d…
    Mit dem Wort Frührente werden (juristisch ungenau) alle Formen des vorgezogenen Übergangs in die Erwerbslosigkeit bezeichnet, die zu einer Rentenzahlung durch die GRV führen, z. B. Erwerbsminderungsrente oder vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosengeldbezug. („Vorruhestand“ bezeichnet den analogen Fall bei Beamten mit vorgezogenem Beginn der Ruhestandsbezüge).
    Grob lässt sich sagen, dass pro Monat des vorzeitigen Beginns der Rente vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter die Rente lebenslang um 0,3 % gemindert wird. Für eine um ein Jahr früher beginnende Rente sinkt also z. B. der sonst zustehende monatliche Rentenbetrag um 3,6 Prozent (vergleiche Rentenberechnung unten oder bei Rentenformel). Dieser Rentenabschlag versucht die kürzere Beitragszahl-Phase im Erwerbsleben und die möglicherweise längere Bezugsdauer der Rente bei einem (fiktiv betrachtet) gleich langen Leben zu berücksichtigen. Seit Jahrzehnten ist das Renteneintrittsalter für viele schon deutlich niedriger als die jeweils geltende gesetzliche Altersgrenze.
    Dabei muss Folgendes beachtet werden: Der Abschlag erfolgt von demjenigen Rentenwert, der sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente ergibt und nicht von dem (je nach Jahr der Verrentung zwischen stufenweise auf das 67. Lebensjahr steigenden) hochgerechneten Altersrentenwert.[2] Das heißt: Die vorgezogene Rente ist im Vergleich zur Standardrente (mit 65-67) durch zwei Einflüsse geringer: Einmal durch den früheren Rentenbeginn, weil keine Beitragszahlungen mehr erfolgt sind, und dann nochmals durch den Abschlag auf diesen bereits niedrigeren Rentenwert.

  • NoName2 said:

    Ehe du einen solchen Antrag stellst empfehle ich dir:
    bespreche dich in aller Ruhe mit deinem Arzt. Ist er z.B. der Ansicht, dass du noch arbeiten kannst- wenn auch nicht in deinem Beruf- bitte ihn dir eine Bescheinigung auszustellen. Mit dieser kannst du dann erst einmal zur ARGE gehen.
    Bei welchem Rentenversicherer du den Antrag stellen musst (Bund oder Land) hängt davon ab, ob du Angestellter (Bund, früher BfA) oder Arbeiter (Land früher LVA) bist.
    In der heutigen Zeit einen Rentenantrag durch zu bekommen ist eine sehr schwierige Sache, die lange dauern kann.

  • ulmeuhu said:

    Gehe aufs Rathaus, dort beantragt man Rente. Es ist aber nicht einfach eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen. Am besten ist wenn mann erst beim VDK eintritt die können helfen wenn die Rente abgelehnt wird. Schau mal unter http://www.vdk.de. Der VDK hat auch gute Sozialrechtanwälte die wenn es zum Prozess kommen sollte den Mitglieder helfen zu ihrem Recht zu kommen. Sobald die Erwärbsunfähgkeitsrente beantragt ist muß man zu Amtsärzten die einen untersuchen, die entscheiden dann ob man noch arbeitsfähig ist oder nicht. Ich bekomme seit fast 5 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente und weiß wie schwer es ist eine solche ente zu bekommen auser man ist ein Pflegefall und kann fast gar nichts mehr selber machen.

  • oli st said:

    Das kann ein Marathon werden, denn wie meine Vorschreiber andeuten ist alles nahezu bzw ganz richtig. Erwerbsunfaehigkeit muss sichergestellt sein. Du koenntest ja auch einen anderen Job machen.
    Darauf reiten dann im Fall der Faelle die Versicherer, die ihre Arbeits- bzw was noch „doller“ ist Berufsunfaehigkeitspolicen verkaufen wollen.
    Denk aber auch ueber eventuelle Nachteile nach, die da auf dich zukommen koennen. Ganz so lustig ists auch nicht so frueh „zuhaus“ zu sein.
    Viel Spass dabei!

  • milie 58 said:

    BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
    ODER
    ERWERBSMINDERUNGSRENTE
    Bei Deiner Rentenversicherung wo Du eingezahlt hast
    Ich weiß wie gemein die Schmerzen sind
    wünsche Die Tage
    ohne
    Schmerzen
    gute Besserung

  • swimmy said:

    Natürlich bei der Rentenversicherung in Berlin

  • Professo said:

    Bei der Deutschen Rentenversicherung. Berate Dich aber auch mit Deinem behandelnden Arzt und einem Fachanwalt.

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