Wo kommt auf der Steuererklärung der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung hin?
15 Oktober 2010
4 Comments
Hallo, ich habe derzeit keine Einkünfte und bezahle freiwillig in meine Krankenkasse ein. Ich mache grad (wird ja auch Zeit) meine Steuererklärung und weiß nicht, wo, auf welchem Blatt und welcher Zeile, ich diese Angaben eintragen soll?
Und noch was: Kann ich auch eine freiwillige Rentenversicherung, die ich bei einer Bank abgeschlossen habe, geltend machen, und wenn ja, wo kommt das hin?
Ich freue mich auf Eure Antworten! Danke!
Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung sind sonstige Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 4 EStG). Diese werden im Mantelbogen auf Seite 3, Zeile 71 eingetragen.
Beiträge zu einer freiwilligen Rentenversicherung können wie folgt unterschieden werden:
– Falls die Rentenversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, liegen auch sonstige Vorsorgeaufwendungen vor; eingetragen werden diese auch im Mantelbogen (Seite 3, Zeile 74)
– Falls die Rentenversicherung nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde und es sich um eine sogenannte Rürup-Rente handelt, dann liegen Altersvorsorgeaufwendungen (=Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, Abs. 3 EStG) vor; einzutragen Mantelbogen Seite 3 Zeile 64.
Nachtrag: Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen liegt bei „normalen“ Arbeitnehmern bei EUR 1.500; bei Altersvorsorgeaufwendungen bei EUR 20.000 (davon in 2008 66% abziehbar).
Anmerkung: Formularangaben beziehen sich auf Mantelbogen für 2008.
Ich glaube bei der Sonderausgaben.
in der anleitung steht:
Krankenversicherung
In der zeile 71 können Sie die beiträge für eine freiwillige krankenversicherung geltend machen.
Genau Zeile 71. Da kommen auch Beiträge für eine Krankentagegeld oder Auslandsreise KV hin.
Viel Spaß. Ich habs auch gerade hinter mir.
Wenn du mit irgendwas nicht klar kommst- Belege sammeln und dem Finanzbeamten mitbringen und vorlegen. Die müssen alles Berücksichtigbare für dich eintragen und dir helfen und die meisten sind nett!
Wichtig ist, dass die erste Seite des Mantelbogens komplett ausgefüllt und unterschrieben ist. Alles andere kannst du dir helfen lassen.
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