Wohnberechtigungsschein?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Wohnberechtigungsschein… Ich bin mit meinem Freund auf Wohnungssuche und muss einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Man muss eine Einkommenserklärung abgeben und dazu habe ich eine Frage und zwar bekommt mein Freund seine Ausbildungsvergütung, sowie Halbwaisenrente. Muss die Rente auch angegeben werden?
Dann habe ich eine Frage zum Haushalt. Wir beide wohnen noch jeweils bei den Eltern, müssen wir das beim Haushalt angeben oder einfach dann den Haushalt der es sein wird (also mein Freund und ich)?
Danke im Voraus
Berücksichtigt werden alle voraussichtlichen Einkünfte der nächsten 12 Monate. Zum Einkommen zählt nicht das gesetzliche Kindergeld. Je nach Einkommensart können nun die unterschiedlichen Pauschalbeträge für Werbungskosten oder gegebenenfalls darüber hinausgehende Werbungskosten abgesetzt werden. Ein Arbeitnehmer kann zum Beispiel den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro absetzen. Von der so ermittelten Zwischensumme können jeweils bis zu 10 Prozent abgezogen werden, wenn:
Steuern vom Einkommen,
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse,
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
gezahlt werden, also maximal 30 Prozent.
Nach den Abzügen sind gegebenenfalls noch weitere Freibeträge abzusetzen:
600 Euro für jedes Kind unter 12 Jahren bei Alleinerziehenden, die einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung (nicht nur kurzzeitig am Tag) nachgehen,
bis zu 600 Euro, wenn ein zum Haushalt zählendes Kind eigenes Einkommen hat und das 16., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat,
4.500 Euro für Schwerbehinderte bei einem Grad der Behinderung von 100 Prozent oder von wenigstens 80 Prozent, wenn häusliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 SGB XI vorliegt,
2.100 Euro für im Sinne des § 14 SGB XI häuslich pflegebedürftige Schwerbehinderte bei einem Grad der Behinderung unter 80 Prozent,
4.000 Euro bei jungen Ehepaaren innerhalb von 5 Kalenderjahren nach dem Jahr der Eheschließung, wobei keiner von beiden das 40. Lebensjahr vollendet haben darf,
Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (es gibt gegebenenfalls Höchstgrenzen).
Es zählt der Haushalt der Antragsteller, also nicht der anderer Personen.
Ich hatte das gleiche Problem mit meinem Freund. Wir mussten ins Rathaus und die letzten Einkommensnachweise (der letzten 6 Mon.) mitnehmen. Ihr müsst alles angeben. Die Dame hat uns reingerufen und alles ausgefüllt. Mit Haushalt ist der it deinem Freund gemeint, Achso und so ein Schein ist nur -glaube- 1 Jahr gültig.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.