Zählt der Yorshireterrier im Mietrecht unter Gattung Hunde?
15 Oktober 2010
15 Comments
Muss ich meinen Vermieter fragen,wenn ich eine Wohnung beziehen will und einen Yorkie habe? Oder zählt er zu den Kleintieren? DAnke
Muss ich meinen Vermieter fragen,wenn ich eine Wohnung beziehen will und einen Yorkie habe? Oder zählt er zu den Kleintieren? DAnke
Soweit ich weiss gehört ein Yorkie zu den Kleintieren wie Kanarienvögel, Hamster und (Fische ???). Es gibt da Präzedenzfälle. Frag auf jeden Fall mal die Verbraucherschutz-Zentrale oder den Mieterschutzbund.
Ich kann dir nur raten, mit offenen karten zu spielen!
Du willst doch nicht gleich Ärger mit dem Vermieter provozieren?
Im übrigen zählt jeder noch so kleine Hund als Hund.
Fragen musst du deinen VM bei den Tieren nicht, die du in Käfigen und/ oder Volieren halten kannst.
Bei Katzen gelten nur Hauskatzen als toleriert; Freigänger müssen nicht geduldet werden.
Du kannst deinen Yorkie natürlich auch in einen 1 Meter mal 50 cm Käfig stecken. Dann ist er ganz offiziell ein Kleintier… Aber nicht rauslassen, spazierengehen… nur schön im Käfig vegetieren lassen! Bellen dürfte er dann auch nicht…
@ Gummihamster:
Das stimmt nicht so ganz! Selbst wenn schon 10 Hunde vorhanden wären, dürfte der VM ablehnen, wenn es eine Rasse ist, die gelistet wurde. Oder wenn der Hund zu laut ist, zu agressiv… Andere Hunde sind kein Rundum-Schutz für eigene Hundehaltung!!!
habe gestern einen bericht im TV gesehen, wo gesagt wurde, dass nur bei der rasse yorshire- terrier der vermieter nicht um erlaubnis gefragt werden braucht, da nur er zu den kleintieren zählt und kleintiere auch ohne erlaubnis gehalten werden dürfen. find ich ehrlich gesagt auch etwas merkwürdig, zumal es ja auch noch andere kleine rassen gibt.
Bei Kleintieren und sehr kleinen Hunden gilt: Wurde anderen Mitbewohnern des Hauses eine Tierhaltung bereits gestattet, so kann der Vermieter einem anderen Mieter eine weitere Tierhaltung im gleichen Haus nicht verbieten.http://www.wohnung.com/tierhaltung-in-mi…
da auch ein Yorkie bellt gehört er zur Gattung Hunde. Aber die meisten Vermieter lehnen so einen kleinen Hund nicht ab.
Aber damit du keine böse Überraschung erlebst frage lieber zuvor
@Gummihamster
da hab ich ja nen super Vermieter.Da ich einen Rüden hab ,hat er verfügt das in den 2 leerstehenden Wohnungen kein 2. Rüde einziehen kann …auch hat er sich durch gesetzt und läßt keine freilaufenden Katzen zu.
Hund,ist Hund,selbst wenn es ein Minichihuahua ist.Kleintiere sind die,die in Käfigen gehalten werden,wie Hamster,Mäuse,Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel.
Nein.
Zu der Gattung Ungeziefer, welche Meldepflichtig ist.
ja klar…der gehört auch zu den hunden…
Die kläffen doch am lautesten !
Willst du ihn vielleicht als Goldhamster anmelden ?
Wer Tiere liebt der hält sich keine !
Natürlich zählt er unter die Hunde, bellen tut er jedenfalls im Regelfall mehr als manch ein richtiger Hund.
Du kannst ja mal zwei lange Ohren drankleben. Dann kannste ja versuchen, ob der Hund(!) als Kaninchen durchgeht.
Kann ich mir nicht vorstellen. Dann müßte man Hamster und Meerschweinchen auch verbieten.
Auch ein kleiner Hund ist ein Hund!
@Zusatz
Du meinst wahrscheinlich das Urteil desLandgerichtes Kassel, dieses ist aber ein Einzelurteil und NICHT! allgemeingültig.
(Oder nenne mir eine andere Rechtsquelle einer höheren Instanz!)
Ja, Hund ist Hund auch wenn er sonstwie aussieht.
Der zählt als Trethupe.
Leave your response!
You must be logged in to post a comment.
Erklärung:
Auf der einen Seite bieten Rentner, ihre Dienstleistungen an. Dabei suchen wir ständig weitere Rentner, um unser Angebot zu vergrössern. Bitte hier anmelden: (Anmeldung)
Auf der anderen Seite haben hier Privatpersonen oder auch Unternehmen die Möglichkeit, Dienstleistungen zu erwerben.
Wichtig:
Kontakt:
Rentner Power
Dorfhaldenstrasse 16
CH 6052 Hergiswil NW
Tel.041 629 01 01
Mail an den Rentner Power
EMPFEHLUNGEN
SOS Freiwilligenarbeit