Home » Renten

Zahlt man als Arbeitgeber für eine geringfügig Beschäftigte auch Unfallversicherung?

25 Oktober 2010 5 Comments

So als Pauschale 1x im Jahr oder so? Eigentlich wird ja nur Rentenversicherung und Krankenversicherung verrechnet.

5 Comments »

  • roffen21 said:

    Ja da werden definitiv für alle Beschäftigten Beiträge an die Berufsgenossenschaft entrichtet. Bemessungsgrundlage ist die Summe der gezahlten Gehälter eines Jahres.
    Geringfügig Beschäftigt ist ja nur ein Terminus aus der Steuer-und SV-Gesetzen heraus. Geringfügig heisst aber nicht geringschätzig. Bei der Unfallversicherung geht es ja um den Menschen der im Unternehmen arbeitet zu schützen.

  • Tinki G said:

    Der Arbeitgeber muss auch für eine geringfügig Beschäftigte Geld an die Berufsgenossenschaft abführen.

  • @lbbw55 said:

    Auf jeden Fall. Jeder Beschäftigte hat im Zusammenhang mit einer Beschäftigung Anspruch auf Unfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dafür muss der Arbeitgeber Beiträge entrichten. Die Höhe der Beiträge sind bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu erfahren.

  • Alwin E said:

    Soweit ich informiert bin, ist das in der Pauschalabgabe enthalten. Davon gehen auch Beiträge an die jeweilige Berufsgenossenschaft.

  • Ideefix said:

    Halllöööchen. Die Berufsgenossenschaft fragt einmal jährlich bei Dir an, wie es um die Beschäftigten und die geleisteten Arbeitsstunden steht. Dabei denkt sie auch an die gerinfügig Beschäftigten und errechnet anhand Deiner Angaben den zu zahlenden Beitrag.

Leave your response!

You must be logged in to post a comment.